Das Auto mag vielleicht nicht schlecht sein , aber Barzahlung kommt in den seltesten Fällen vor.Das neue Gesetz sagt , das bei Restwertverträge der Leasingnehmer/rin am Vertragsende den Differenzbetrag zwischen kalkulierten Marktwert und geschätzten Restwert ausgleichen muss.Daher vor zurückgabe, das Fahrzeug einen Sachverständigen vorstellen der das Auto entsprechend schätzt.Fällt der Restwert höher aus so wird dieser zu 75% anerkannt.Bei Kilometerleasing gilt diese Regelung nicht.Leasingverträge sind in der Regel nicht kündbar,es sei denn die Leasinggesellschft läst sich drauf ein.