Wir haben 2006 einen C200 CDI mit ca 9000 km gekauft. Wir sind mehrmals mit Elektronic-Defekten liegengeblieben. Beispielsweise in Hamburg mit defekter Elektronik der Haltegurt-Airbag-Abteilung. Das Fahrzeug war noch in der Vollgarantie und man sagte uns, Elektronik falle nicht unter Garantie. Haben wir uns natürlich nicht gefallen lassen. Dann wurde das Motorsymbol im Display angezeigt. Das wurde mehrmals bearbeitet, bis 2 Relais endlich gewechselt wurden. Dann lief die Garantie aus und man bot uns 2007 eine Garantieverlängerung für 1 Jahr zu 394 € an. Nach längerem Zögern schlossen wir diese Verlängerung wegen der schlechten Erfahrungen mit dem Auto (es waren noch mehr Probleme) ab. Im Herbst stellten wir fest, dass die eingeschaltete Heckscheibe (Antenne darin eingebaut) den Radioempfang störte und dass Gruppen von Heizdrähten nicht funktionierten. Wir hatte ja Garantie. Also wurde im Dezember, als Garantiefall(!) angenommen, die Heckscheibe gewechselt. Zu unserem Entsetzen bekamen wir dann im Februar eine Rechnung über 1050 € (Carglass 650 €) über den Scheibenwerchsel, da wir eine kleine Inspektion in einer freien Werkstatt durchführen hatten lassen und dies gegen den Passus der Werkstattbindung verstieße! Man hatte in Werkstatt lange genug Zeit, dies zu prüfen und uns zu benachrichtigen, da wir diesen Passus nicht kannten. Wir hätten dann bestimmt nicht die Scheibe wechseln lassen!
Laut Anwalt birgt ein Proszess gegen DB/Neils und Kraft, Gießen, ein hohes Prozessrisiko, war wir nicht ganz verstehen.
Ich möchte hier jeden warnen, sich bei einer Garantie oder Garantieverlängerung die AGB nicht genau durchzulesen! Wenn wir den Passsus gekannt hätten oder er uns genannt worden wäre hätten wir niemals die Garantieverlängerung abgeschlossen!!!!